Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der ALIK® Automotive GmbH einerseits (folgend: ALIK®) und andererseits Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens (folgend: Kunde) für alle Leistungen von ALIK®, soweit wegen produktspezifischer Besonderheiten keine abweichenden Geschäftsbedingungen vereinbart wurden.

Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ALIK® hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die Bedingungen von ALIK® gelten auch dann, wenn ALIK® in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen ausführt.

Im Übrigen wird der Geltung von Geschäftsbedingungen von Verkäufern und/oder Lieferanten hiermit ausdrücklich widersprochen; sie gelten auch ohne Widerspruch nicht. Diese ausgeschlossenen abweichenden AGB des Vertragspartners oder Dritter werden selbst dann nicht anerkannt, wenn sich die Verwender ausdrücklich nur unter Geltung dieser anderen AGB binden wollen, tatsächlich liefern, oder ALIK® die Lieferungen tatsächlich annimmt oder die gelieferte Ware bezahlt.

II. Angebot und Vertragsabschluss
  1. Die Angebote und Kostenvoranschläge von ALIK® erfolgen stets freibleibend. ALIK® ist zu technischen Änderungen an der Konstruktion und Ausführung sowie zu Änderungen an Form, Farbe und/oder Gewicht berechtigt, die vor Erfüllung eines Auftrags an dem betreffenden Liefergegenstand oder an sonstigen Leistungen ohne Minderung der Funktionsfähigkeit allgemein vorgenommen werden und die für den Kunden zumutbar sind. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von ALIK® als vereinbart.
  2. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  3. Aufträge werden erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch ALIK® rechtsverbindlich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von ALIK®.
  4. Die Rechte an den von ALIK® zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Designs, Logos, Marken, Urheberrechte, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Vorlagen und sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen verbleiben bei ALIK®. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ALIK® weiterverwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sollte der Auftrag ALIK® nicht erteilt werden, sind sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen von ALIK® und auf Kosten des Kunden im Original und einschließlich sämtlicher gefertigter Kopien an ALIK® zurückzugeben.

ALIK® behält sich das Recht vor, an geeigneter Stelle des Liefergegenstandes seinen Firmennamen oder ein Logo anzubringen. Diese dürfen vom Kunden nur mit Zustimmung von ALIK® entfernt werden. Weiterhin behält sich ALIK® das
Recht vor, Abbildungen der für den Kunden hergestellten Gegenstände zu Werbezwecken zu verwenden.

  1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ALIK® die zur Ausführung des erteilten Auftrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen speichern und verarbeiten wird.
III. Preise und Zahlung
  1. Preise
  2. a) Die Preise von ALIK® sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.

Die Preise gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sowie Installationsmaterial, Installationsarbeiten und die Einarbeitung des Bedienungspersonals und sonstige Spesen nicht ein.

  1. b) Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Selbstkosten von ALIK® um mehr als 5 %, ohne dass dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war, so gilt eine Preissteigerung als vereinbart, die dem prozentualen Anstieg der
    Kosten minus 5 % entspricht, sofern ALIK® dies verlangt. ALIK® ist berechtigt, eine geringere Preissteigerung zu verlangen, als es der tatsächlichen Kostensteigerung entspricht. Dann gilt diese Preissteigerung als vereinbart. Übersteigt die verlangte Preissteigerung 5 %, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
  2. c) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Kunden zusätzlich berechnet.
  3. d) Bei Rechnungsbeträgen unter netto Euro 50,00 berechnet ALIK® grundsätzlich einen Mindermengenzuschlag in Höhe von Euro 12,00.
  4. Zahlung
  5. a) Alle zur Zahlung fälligen Rechnungen von ALIK® sind sofort ohne jeden Rechnungsabzug frei Zahlstelle zu zahlen. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Bank-, Diskont-, Wechsel- und sonstige Spesen zuzüglich Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Kunden.
  6. b) Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. ALIK® behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  7. c) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann ALIK®, bis zum Eingang einer Vorauszahlung über den Auftragswert, die bestellte Ware zurückhalten und die Weiterarbeit an dem noch laufenden Auftrag einstellen. Diese Rechte stehen ALIK® auch zu, wenn der Kunde eine Woche nach Zugang einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
  8. d) Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
IV. Lieferung, Liefer- und Installationsfrist, Versand und Gefahrübergang
  1. Den Versand nimmt ALIK® für den Kunden auf dessen Risiko und Kosten mit der gebotenen Sorgfalt vor. Die Ware kann auf Kosten des Kunden versichert werden. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch ALIK® gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken versichert. Im Schadensfall tritt ALIK® die Ansprüche aus der Versicherung an den Kunden ab, Zug um Zug gegen die Erbringung der vom Kunden geschuldeten Leistung und die ggf. noch ausstehende Erstattung der Versicherungsprämie an ALIK®. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ALIK® auch die Versendungskosten, die Anfuhr oder Aufstellung übernommen hat.
  2. ALIK® ist zur Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen berechtigt.
  3. Gelangt der Liefergegenstand in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, so ist der Kunde verpflichtet, ALIK® vor Versendung seine Umsatz-steueridentifikationsnummer, über die die Lieferung abzuwickeln ist, und seinen Gewerbezweig mitzuteilen. Dies gilt entsprechend bei Einbeziehung wei- terer Staaten in die für diese Regelung maßgebenden Vorschriften.
  4. Liefertermine und Fristen sind nur gültig, wenn sie von ALIK® ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
  5. Eine vereinbarte Liefer- bzw. Installationsfrist beginnt erst, wenn

–  eine vereinbarte Anzahlung geleistet wurde,

–  sämtliche, für die Durchführung der Lieferung bzw. Installation erforderlichen Erklärungen, Informationen und Unterlagen vom Kunden abgegeben, erteilt bzw. beigebracht wurden und

–  im Fall einer Installation vom Kunden beizustellende bzw. zu installierende Geräte und/oder Einrichtungen mängelfrei vorhanden bzw. ordnungsgemäß installiert sind und die grundsätzlich vom Kunden vereinbarungsgemäß auf eigene Kosten zu schaffenden Installationsvoraussetzungen mängelfrei gegeben sind.

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die ALIK® unverschuldet die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik oder Aussperrung im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, Feuer, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen, Störungen der Transportwege und anderen Fällen höherer Gewalt jeder Art, auch bei Vorlieferanten, hat ALIK® auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt auch dann, wenn sich ALIK® in Verzug befindet und die vorbezeichneten Umstände während des Verzuges eintreten. In diesen Fällen ist ALIK® berechtigt, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. ALIK® wird den Kunden über den Eintritt sowie den Fortfall der genannten Umstände unverzüglich informieren.
  2. ALIK® behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass ALIK® seinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die verspätete Belieferung durch seinen Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen ist ALIK® berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. ALIK® wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und etwaige Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
  3. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Ver-sandbereitschaft ab auf den Kunden über. Des Weiteren ist ALIK® berechtigt,
    nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. ALIK® ist verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden, die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
  4. Angelieferte Gegenstände sind vom Kunden unbeschadet etwaiger Män-gelbeseitigungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche entgegenzunehmen, sofern sie nur unwesentliche Mängel aufweisen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung von ALIK® auf ihren Wunsch hin unverzüglich förmlich abzunehmen, sobald ihm die Funktionsfähigkeit, gegebenenfalls mittels Funktionstestprogramm von ALIK®, unter Beweis gestellt worden ist und diese Abnahme schriftlich zu bestätigen.

 

V. Sachmängel
  1. ALIK® haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit
    die Haftung nicht gemäß der nachfolgenden Regelungen zu 2. bis 5. ausgeschlossen oder beschränkt ist. Die nachfolgenden Regelungen zu 2. bis 5. lassen verschuldensabhängige

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche sowie die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden in der Lieferkette (§§ 478, 479 BGB) unberührt.

  1. Sachmängelansprüche bestehen nicht
  2. a) für die normale Abnutzung von Verschleißteilen nach Gefahrübergang (z. B. Antriebswellen für Fahrzeuggeräte, Glühlampen, Gläser sowie Farbbänder, Gummiwalzen, Zugbänder, Magnetbänder, Typen, Magnetköpfe, Filter, Batterien, Akkus).
  3. b) wenn Schäden oder Störungen nach Gefahrübergang an dem Liefergegenstand eintreten, die auf eine unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungenügende Instandhaltung unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung), vom Kunden oder Dritten fehlerhaft erstellte Programme, die Verwendung ungeeigneter Betriebsbedingungen (insbesondere Abweich-
    ungen von den Aufstellungsbedingungen, ungeeignete Betriebsmittel, ungeeigneter Baugrund), Einflüsse von Fremdgeräten oder mangelhafte Dienstleistungen Dritter oder des Kunden (inklusive Einbau bzw. Anschluss der Liefergegenstände) zurückzuführen sind.
  4. Beim Handelskauf muss der Kunde ALIK® offensichtliche Mängel innerhalb
    einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Lieferung schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Sachmangelanspruchs ausgeschlossen, sofern ALIK® den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Zur Fristwah-
    rung genügt die rechtzeitige Absendung.
  5. a) Sofern die Haftung nicht ausgeschlossen ist, leistet ALIK® für Mängel
    zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Die im Rahmen der Gewährleistung ersetzten Teile gehen in das Eigentum von ALIK® über.
  6. b) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herab-
    setzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  7. Die Verjährungsfrist beträgt für gebrauchte Austauschteile 6 Monate, im Übrigen ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährung. Dies gilt nicht, sofern ALIK® den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaf-
    fenheit übernommen hat oder ein Bauwerk oder die Lieferung einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, den Gegenstand der Leistung von ALIK® bilden. In diesen Fällen verbleibt es bei der gesetzlichen
    Verjährungsfrist.
VI. Verschuldensabhängiger Schadens- und Aufwendungsersatz

Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die ein Verschulden von ALIK® voraussetzen, gilt folgendes:

  1. Die Haftung für Schäden und Aufwendungen (folgend: Schäden) aufgrund einer leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, welche bei Durchführung einer täglichen Datensicherung ausgeschlossen werden können, ist ausgeschlossen.

Bei leichter Fahrlässigkeit von ALIK®, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner leitenden Angestellten sowie einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen von ALIK®, haftet ALIK® nur bis zur Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens.

  1. Die Haftung von ALIK® für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon un-berührt.
  2. Der Haftungsausschluss der vorstehenden Ziffer 1 gilt nicht für von ALIK® zu vertretende Körper- und Gesundheitsschäden, den Verlust des Lebens sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen von Kienzle abgegebener Beschaffenheitsgarantien.
VII. Eigentumsvorbehalt
  1. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Der
    Kunde hat für eine sichere und sachgemäße Aufbewahrung der im Eigentum oder Miteigentum von ALIK® stehenden Gegenstände zu sorgen und sie auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer und sonstige Schäden zu versichern.

Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus sämtlichen erfolgten Lieferungen getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.

  1. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für ALIK® als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne ALIK® zu verpflichten. Bei der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht ALIK® das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum von ALIK® durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde an ALIK® bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des von ALIK® ausgewiesenen Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für ALIK®. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieses Vertrages.
  2. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Verpfändung und Sicherungsübertragung sind ihm untersagt. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der Rechte durch Dritte hat der Kunde ALIK® unverzüglich zu benachrichtigen.
  3. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an ALIK® ab. ALIK® ermächtigt den Kunden widerruflich, die an ALIK® abgetretenen Forderungen für Rechnung von ALIK® im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen von ALIK® ist er verpflichtet, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an ALIK® zu unterrichten – sofern ALIK® dies nicht selbst tut – und ALIK® die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen.

Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von ALIK® gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der
Weiterveräußerung nur in Höhe des von ALIK® ausgewiesenen Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen ALIK® Miteigentumsanteile hat, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. In diesem Fall wird durch Zahlung des Drittschuldners an den Kunden zunächst der an ALIK® nicht abgetretene Teil der Forderung getilgt. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gilt für die Forderung aus diesem Vertrag dieser Absatz entsprechend.

  1. ALIK® ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbeson-dere bei Zahlungsverzug, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass die von ALIK® mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren können.
  2. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist ALIK® auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.
  3. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentums-
    vorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Käufers erforderlich, so hat der Kunde alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Landau i.d. Pfalz. ALIK® ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen. Die maßgebliche Fassung bei Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets die deutsche Version.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ergänzen oder ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

ALIK® Automotive GmbH
Kirchstraße 7

76889 Barbelroth
HRB Landau 32862

Geschäftsführer: Dirk Weinketz

USt-Id-Nr.: DE 333 485 611• Steuer Nr. 24/670/04786
Stand: 08.2023